Damit werden die endokrinschädlichen Eigenschaften der zulassungspflichtigen Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP berücksichtigt.
(mih) Die Europäische Kommission hat Anh. XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) geändert. Dies geschieht mit der Verordnung (EU) 2021/2045 vom 23. November 2021 (ABl. L 418 S. 6), die heute in Kraft tritt und unmittelbar gilt.
In der Tabelle in Anh. XIV REACH werden die Einträge 4 bis 7 neu gefasst, um die endokrinschädlichen Eigenschaften (menschliche Gesundheit bzw. Umwelt) der zulassungspflichtigen Stoffe Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphtalat (BBP), Dibutylphthalat (DBP) und Diisobutylphthalat (DIBP) zu berücksichtigen. Zudem wurden Ausnahmen für Primärverpackungen von Arzneimitteln gestrichen; es gibt jedoch Übergangsfristen.
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