Die Änderungen betreffen Cadmium und seine Verbindungen.
(mih) Die Verordnung (EG) Nr. 552/2009 vom 22. Juni 2009 und damit Anh. XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ist erneut berichtigt worden (ABl. 2017 L 216 S. 27). Die beiden Änderungen betreffen Cadmium und seine Verbindungen.
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