Berichtigung der 14. ATP der CLP-Verordnung

Kleine redaktionelle Korrektur bekannt gemacht

(ur) Die 14. ATP „Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission vom 4. Oktober 2019“ änderte die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) und passte sie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt an (ABl. 2020 L 44 S. 1). Zu dieser Änderung ist nun mit Datum vom 17.06.2021 eine Berichtigung bekannt gemacht worden (ABl. 2021 L 214 S. 72).

Korrigiert wird auf Seite 11, Anhang III Absatz 2 Buchstabe c, erste Spalte, Zeile 022-006-002:
Anstatt: „022-006-002“ muss es heißen: „022-006-00-2“.

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