Berichtigung der EU-POP-Verordnung

Zwei Korrekturen zu Stoffeinträgen in Anhang IV

(ur) Mit der Verordnung (EU) 2022/2400 vom 23. November 2022 wurden die Anhänge IV und V der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-Verordnung) geändert (ABl. 2022 L 317 S. 24). Mit Datum vom 29. Juni 2023 wurde die Verordnung (EU) 2022/2400 erneut  (ABl. 2023 L 163 S. 104) berichtigt.

Korrigiert wird in Anhang IV in der dritten Spalte der Eintrag für Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen und ebenfalls in der dritten Spalte der Eintrag zu Hexabromcyclododecan.

Mit einer Korrektur vom 22. Dezember 2022 wurden in der Verordnung (EU) 2022/2400 zwei Fristen berichtigt (ABl. 2022 L 328 S. 169). Siehe dazu auch: Korrekturen zur POP-Änderungsverordnung.

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