Chemikaliensicherheit und Unternehmen

Ein Faltblatt der ECHA gibt Denkanstöße, ob und in welchen Bereichen das eigene Unternehmen betroffen sein kann.

(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat das Faltblatt „Chemikaliensicherheit und Ihr Unternehmen“ herausgegeben. Darauf weist der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Das Faltblatt zeigt die Rechte und Pflichten von Unternehmen gemäß REACH- und CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006, ABl. L 396, S. 1 und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008, ABl. L 353, S. 1) auf und gibt Denkanstöße, ob und in welchen Bereichen das eigene Unternehmen betroffen sein kann.

Die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten hilft, die Risiken von Chemikalien im Unternehmen zu beherrschen, und trägt dazu bei, die menschliche Gesundheit und Umwelt zu schützen. Unternehmen können so der Kundennachfrage nach sichereren Chemikalien und Produkten nachkommen und damit die Position der eigenen Marke stärken.

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