Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt
(ur) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/692 vom 16. Februar 2022 ändert die Europäische Kommission die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP) zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (18. ATP) (ABl. 2022 L 129 S. 1).
Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse wurden Stoffeinträge der Tabelle 3 in Teil 3 aktualisiert und geändert. 39 Stoffeinträge wurden hinzugefügt und Einträge zu 17 Stoffen wurden neu gefasst. Der Eintrag zur Index-Nummer 615-007-00-X wurde gestrichen.
Die Verordnung tritt am 23. Mai 2022 in Kraft.
Sie gilt ab dem 23. November 2023.
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