Das UBA hat seinen Leitfaden über das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS aktualisiert.
(mih) Bis 1. Juni 2015 wird in der EU das alte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien schrittweise durch ein neues ersetzt. Mit dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) wollen die Vereinten Nationen ein weltweit einheitliches System etablieren.
In der EU ist das GHS durch die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008 über die „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures – CLP) eingeführt (ABl. L 353, S. 1); sie ist 2009 in Kraft getreten.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen „Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung: Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS – kurz erklärt“ überarbeitet. Der 134 Seiten umfassende Leitfaden unterstützt z.B. Lieferanten, die ihre Stoffe und Gemische nun nach dem neuen System einzustufen und zu kennzeichnen haben, sowie alle, die Chemikalien beruflich verwenden, und Behörden.
Es wurden die Gefahrklassen aktualisiert und dabei die Neuerungen durch mehrere Änderungsverordnungen zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (adaptation to technical and scientific progress – ATP) berücksichtigt. Neu sind auch Informationen über das GHS der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien der Einstufung und Kennzeichnung in den Kapiteln 1 bis 4.
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