Nationaler Wasserstoffrat fordert Ausnahmen von einem PFAS-Verbot
(ur) In einer Stellungnahme zeigt der Nationale Wasserstoffrat, welche Auswirkungen das im Rahmen von REACH geplante Verbot für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) auf den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hätte.
Aufgrund ihrer einzigartig chemisch-physikalischen Eigenschaften seien PFAS sowohl für den Einsatz als Schlüsselkomponenten für Elektrolyseure und Brennstoffzellen als auch im Bereich der Lithium-Batterien unabdingbar und gehören damit zu der Kategorie „essential uses“. Derzeit seien aber keine Alternativen für PFAS-Materialien in den genannten Bereichen verfügbar.
Der Wasserstoffrat fordert daher, Ausnahmeregelungen nach dem Montreal-Protokoll zu treffen, bis entsprechend bezahlbare, umweltfreundliche Alternativen verfügbar sind. Weiter empfiehlt das Gremium, die Forschung insbesondere im Bereich der alternativen Materialien für PFAS-Ionomere sowie der Materialforschung notwendiger Komponenten für Brennstoffzellen und Elektrolyseure deutlich zu intensivieren. Dies gelte auch für die Forschung an wasserbasierten, fluorfreien Bindern für Li-Ionen-Batterien.
Der Nationale Wasserstoffrat
Mit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie hat die Bundesregierung am 10. Juni 2020 den Nationalen Wasserstoffrat berufen. Aufgabe des Nationalen Wasserstoffrats ist es, den Staatssekretärsausschuss für Wasserstoff durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen.
Der Rat besteht aus 26 Expertinnen und Experten der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind. Die Mitglieder des Wasserstoffrats verfügen über Expertise in den Bereichen Erzeugung, Forschung und Innovation, Dekarbonisierung von Industrie, Verkehr und Gebäude/Wärme, Infrastruktur, internationale Partnerschaften sowie Klima und Nachhaltigkeit.
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