Das von fünf Ländern vorgeschlagene Verbot betrifft ca. 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen
(ur) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Februar 2023 Einzelheiten zu dem Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht (siehe dazu auch: Aus für PFAS?). Der Vorschlag (Submitted restrictions under consideration) wurde von Behörden in Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ausgearbeitet und am 13. Januar 2023 bei der ECHA eingereicht.
Die Behörden schätzen, dass in den nächsten 30 Jahren rund 4,4 Millionen Tonnen PFAS in die Umwelt gelangen würden, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen werden in Zehntausenden von Produkten verwendet, darunter Mobiltelefone, Windturbinen, Kosmetika, Solarpaneele, medizinische Geräte und Regenmäntel. Einmal freigesetzt verbleiben sie jedoch aufgrund ihrer außerordentlichen chemischen Stabilität über Jahrzehnte in der Umwelt und können schädliche Wirkungen auf Mensch und Umwelt haben. Durch das vorgeschlagene Verbot sollen PFAS-Emissionen in die Umwelt reduziert und Produkte und Prozesse für den Menschen sicherer werden.
In vielen Fällen sind bereits Alternativen für PFAS verfügbar. Sollte der Vorschlag in der vorgelegten Version von der Europäischen Kommission umgesetzt werden, bedeutet dies für die Unternehmen, dass auch Alternativen für die Anwendungsbereiche gefunden werden müssen, in denen diese bislang noch fehlen oder diese noch nicht attraktiv genug sind.
Laut der vorgeschlagenen Beschränkung gibt es für Unternehmen je nach Anwendung Übergangsfristen von eineinhalb bis dreizehneinhalb Jahren, um Alternativen zu finden. Für einige wenige Bereiche sind unbegrenzte Ausnahmen vorgesehen. Dies betrifft zum Beispiel Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Human- sowie Tierarzneimitteln. Für diese PFAS muss im Rahmen der sektorspezifischen Regelungen geprüft werden, wie ihr Eintrag in die Umwelt minimiert werden kann.
Nach der Veröffentlichung folgt nun eine wissenschaftliche Bewertung durch die ECHA-Arbeitsausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) . Am 22. März soll dann eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Während dieses Konsultationszeitraums können interessierte Parteien zusätzliche Informationen einreichen, um beispielsweise die Aufnahme weiterer Ausnahmeregelungen in dem Beschränkungsvorschlag zu begründen. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA werden diese Informationen bei der Erstellung ihrer Stellungnahme berücksichtigen und bewerten.
Voraussichtlich im Jahr 2025 kann mit einer Entscheidung der Europäischen Kommission über diesen Vorschlag gerechnet werden. Sollte der PFAS-Beschränkungsvorschlag angenommen werden, wäre dies eines der umfangreichsten Verbote chemischer Stoffe seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007.
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