Durchblick im Chemikalien-Dschungel

REACH, CLP, Gefahrstoffverordnung 2010: Ein Praxis-Leitfaden soll KMU helfen, den Überblick zu bewahren.

(ur) Die vergangenen vier Jahre haben eine Vielzahl neuer Regelungen im Chemikalienrecht mit sich gebracht. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Formulierer, aber auch Händler und Anwender der Produkte. Der Praxisleitfaden von Dekra behandelt in zwölf Kapiteln die wesentlichen Regelungsbereiche des Chemikalienrechts und stellt die logischen Zusammenhänge dar:

  • Ermitteln von Daten: Im Labor oder mittels Literaturrecherche müssen die Parameter ermittelt werden, die den Gefahrstoff charakterisieren, beispielsweise Flammpunkt oder Giftigkeit.
  • Einstufen des Stoffs: Anhand der Parameter und gesetzlicher Regelwerke wie der CLP-Verordnung oder des ADR-Katalogs werden dem Stoff, Gemisch oder Produkt Einstufungen zugewiesen, wie zum Beispiel „Hochentzündlich“ oder „Gesundheitsschädlich“. Diese Einstufungen lösen gesetzliche Pflichten für den Umgang aus, beispielsweise für Verwendung, Transport oder Entsorgung.
  • Dokumentieren: Im Chemikalienrecht gibt es zahlreiche Dokumentationspflichten. Die bekannteste ist das Sicherheitsdatenblatt, das durch REACH jetzt nochmals erheblich erweitert wurde. Häufig sind für Importprodukte aber auch Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen erforderlich.
  • Implementieren: Die gesetzlichen Pflichten für den betrieblichen Umgang mit Chemikalien erfordern ein umfangreiches Fachwissen. Dieses wird an Rollen wie dem Gefahrgutbeauftragten, Sachkundigen nach Chemikalienverbotsverordnung oder betriebliche Gefahrstoffstelle festgemacht.


Der DEKRA Praxisleitfaden Chemikalienrecht kann kostenlos heruntergeladen werden unter www.dekra.de/chemikalienrecht

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