Die Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien wurden um neue Gefahrenklassen erweitert und neu strukturiert.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die Leitlinien zur Anwendung der Kriterien nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) aktualisiert. Dabei wurden in den Teilen 3 bzw. 4 Leitlinien eingeführt zu den neuen Gefahrenklassen:
Dies machte es erforderlich, die CLP-Leitlinien in ihre verschiedenen Teile aufzuteilen, um sie leichter verwenden zu können. Daher bestehen die Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien nun aus fünf englischsprachigen Dokumenten:
Die Leitlinien zu endokrinen Disruptoren wurden gemeinsam mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entwickelt.
Diese Leitlinien sind eine Reihe umfassender technischer und wissenschaftlicher Dokumente über die Umsetzung der CLP-Verordnung. Das Ziel ist es, detaillierte Leitlinien zur Anwendung der CLP-Kriterien auf physikalische, gesundheitliche und Umweltgefahren bereitzustellen.
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