Registrierungen nach Falschmeldung rückgängig gemacht.
(fu) Die europäische Chemikalienagentur ECHA hat mehrere Registrierungsnummern zurückgezogen. In den betroffenen Fällen hatten Firmen nur die reduzierte Registrierungsgebühr für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bezahlt. Sie konnten jedoch nicht nachweisen, dass sie tatsächlich einen Anspruch auf diese Reduzierung haben. Nachdem sie nun trotz mehrfacher Aufforderung durch die ECHA die volle Gebühr nicht gezahlt haben, wurde die Registrierung wieder rückgängig gemacht. Die Unternehmen wurden über die Entscheidung informiert. Sie können bei der Widerspruchskammer der ECHA gegen den Beschluss Widerspruch einlegen.
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