ECHA gibt weiteres Vorgehen bei der PFAS-Beschränkung bekannt

Die Bewertung wird gestaffelt anhand von Verwendungssektoren erfolgen.

(os) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Mit dem Ende der öffentlichen Konsultation zur Beschränkungsdossier für PFAS am 25. September 2023 begann die Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für die Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC).

Nach Sichtung eines Großteils der eingegangenen Stellungnahmen wurde entschieden, dass RAC und SEAC das Dossier zusammen mit den Kommentaren aus der öffentlichen Konsultation gestaffelt beurteilen werden. Das bedeutet, dass die Bewertung und Ausarbeitung von Stellungnahmen anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren gegliedert wird.

Hierbei werden auch neue Sektoren betrachtet, die erst im Rahmen der Auswertung der öffentlichen Konsultation identifiziert wurden. Das Dossier soll diesbezüglich entsprechend aktualisiert und sodann von den Ausschüssen als Grundlage für ihre Stellungnahmen genutzt werden.

In den nächsten drei Sitzungen der Ausschüsse werden folgende Sektoren diskutiert:

März-Sitzungen:

  • Verbrauchergemische, Kosmetik, Ski-Wachs
  • Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC)
  • Allgemeine Vorgehensweise (nur SEAC)


Juni-Sitzungen:

  • Metallbeschichtungen und Herstellung von Metallprodukten
  • Zusätzliche Diskussionen zu Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC)


September-Sitzungen:

  • Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche
  • Nahrungsmittelkontaktmaterialien und Verpackungen
  • Erdöl und Bergbau


Informationen über die Bewertung weiterer Sektoren durch die wissenschaftlichen Ausschüsse werden sukzessive parallel zu den nächsten Sitzungen geplant und veröffentlicht.

Der aktuelle Stand des Verfahrens kann eingesehen werden auf der Internetseite der ECHA.

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