Einhaltung von Zulassungspflichten

Eine aktuelle Überprüfung zeigt, dass Anwender die Zulassungspflichten für SVHC-Stoffe zumeist einhalten. Dennoch besteht Verbesserungsbedarf.

(ur) Im Rahmen eines Projekts zur Überprüfung der Einhaltung der REACH-Zulassungsanforderungen führten Vollzugsbehörden von 28 Ländern 690 Inspektionen bei 516 Unternehmen durch. Die am häufigsten kontrollierten besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs) waren Chromtrioxid und Strontiumchromat, die beispielsweise in der Oberflächenbehandlung oder Verchromung eingesetzt werden. Die Inspektionen konzentrierten sich in erster Linie auf nachgeschaltete Anwender, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die Endnutzer der SVHC sind.

Bei einer von vier Inspektionen (26 %) bei nachgeschalteten Anwendern stellten die Inspektoren fest, dass der Stoff nicht in Übereinstimmung mit den Bedingungen verwendet wurde, die in der Zulassungsentscheidung der Europäischen Kommission für ihren Lieferanten festgelegt waren. Folglich wurden in diesen Unternehmen die Arbeitnehmer oder die Umwelt nicht angemessen vor möglichen nachteiligen Auswirkungen der SVHC geschützt.
Die Inspektoren stellten auch fest, dass bei 20 % der kontrollierten zugelassenen Stoffe nachgeschaltete Anwender die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nicht über ihre Verwendung informierten. Darüber hinaus haben die Lieferanten bei 35 % der kontrollierten Stoffe es versäumt, Informationen über die Betriebsbedingungen, das Risikomanagement oder die Überwachungsvorkehrungen, die in der Zulassungsentscheidung festgelegt sind, an die übrige Lieferkette weiterzugeben.

Zwar besteht bei der Einhaltung der spezifischen Zulassungsanforderungen deutlich Verbesserungsbedarf, doch zeigen die Ergebnisse, dass die meisten nachgeschalteten Anwender die grundlegenden Zulassungspflichten einhalten. Bei 3 % der Inspektionen wurden Fälle aufgedeckt, in denen Unternehmen Stoffe verwendeten oder vermarkteten, ohne eine Zulassung zu erhalten oder zu beantragen oder unter eine anwendbare Ausnahme zu fallen.

Vollstreckungsmaßnahmen
Bei der Feststellung von Verstößen reagierten die Inspektoren mit 254 Durchsetzungsmaßnahmen, um alle Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften zu gemahnen. Die Maßnahmen umfassten vor allem schriftliche Beratung und Verwaltungsanordnungen, aber auch Bußgelder und in einigen Fällen Strafanzeigen.

Empfehlungen
Der abschließende Projektbericht enthält Empfehlungen für die Industrie, das Durchsetzungsforum, nationale Behörden, die ECHA und die Europäische Kommission. Beispielsweise sollten Lieferanten zugelassener Stoffe die Qualität der Sicherheitsdatenblätter verbessern, während nachgeschaltete Anwender sicherstellen sollten, dass der zugelassene Stoff gemäß den Bedingungen der Zulassungsentscheidung verwendet wird.
Um die Umsetzung durch die Pflichtinhaber und die Durchsetzbarkeit von REACH-Zulassungen zu verbessern, werden auch eine Reihe von Empfehlungen an die Europäische Kommission zum Inhalt und zur Klarheit künftiger Zulassungsentscheidungen gegeben.
 
Hintergrund
Das Projekt REACH-EN-FORCE-9 (REF-9) überprüfte die Einhaltung der REACH-Zulassungsanforderungen. Diese gelten für besonders besorgniserregende Stoffe (z. B. krebserregende, fortpflanzungsgefährdende oder erbgutverändernde Stoffe), die in der Zulassungsliste (Anhang XIV) der REACH-Verordnung aufgeführt sind.

Diese Stoffe dürfen nur verwendet oder in Verkehr gebracht werden, wenn Unternehmen oder ihre Lieferanten eine Zulassung der Europäischen Kommission für ihre spezifischen Verwendungen erhalten. Die Zulassungsbestimmungen in REACH sollen Arbeitnehmer und Umwelt schützen und gleichzeitig diese hochgefährlichen Stoffe vom Markt nehmen.

Die Inspektionen fanden im Jahr 2021 statt. Zu den Kontrollen gehörten die Anforderung, vor der Verwendung oder dem Inverkehrbringen zulassungspflichtiger Stoffe eine Zulassung einzuholen, die Anforderung, diese Stoffe nur gemäß den in der Zulassungsentscheidung festgelegten Bedingungen zu verwenden, oder die Pflicht der nachgeschalteten Anwender, die ECHA zu informieren.

Darüber hinaus überprüfte das Projekt den Informationsfluss über die sichere Verwendung zugelassener Stoffe in der Lieferkette.

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