Der
GHS-Konverter der
Berufsgenossenschaft (BG) Chemie geht von der bisherigen Einstufung nach Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie aus und erstellt daraus einen Vorschlag für die Einstufung nach GHS. Gibt man zusätzlich auch die UN-Nummer des Stoffes ein, so kann in vielen Fällen eine noch genauere Einstufung im GHS-System erfolgen.
Bei
Stoffen wird darüber hinaus geprüft, ob diese bislang legal in Anhang I der Stoffrichtline 67/548/EWG eingestuft sind. Trifft das zu, so findet sich eine Mindesteinstufung im neuen Anhang VI der GHS-Verordnung. Diese Einstufung wird dann vom GHS-Konverter ausgegeben.
Bei
Zubereitungen greift der Konverter auf die Umwandlungstabelle (Anhang VII der GHS-Verordnung) zurück, was bis 31. Mai 2015 auch zulässig ist. Bei Zubereitungen, die aufgrund von Testergebnissen eingestuft wurden, weichen die mit dem GHS-Konverter ermittelten Ergebnisse unter Umständen jedoch deutlich von der Einstufung nach den neuen Methoden unter GHS ab (akute Toxizität, Ätzung/Reizung der Haut oder Reproduktionstoxizität).