Die deutsche Sprachfassung der CLP-Verordnung ist per Bekanntgabe im Europäischen Amtsblatt berichtigt worden.
(ak) In der "Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ( ABl. L 353 vom 31.12.2008)" geht es im Wesentlichen um folgende Änderungen:
Zum Einen wurden Tabelle 1.1 in Anhang VI, Nr. 1.2.1.1.1 sowie Tabelle 1.1 in Anhang VII, Nummer 1 der deutschen Sprachfassung korrigiert.
Zum Anderen richten sich die Abkürzungen der Einstufungen (Gefahrenklasse- und Gefahrenkategorie-Kodierungen) nun nach der englischen Sprachfassung. Dies gilt auch für andere als die deutsche Sprachfassungen, so dass die Abkürzungen der Einstufungen künftig einheitlich benannt sind.
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