Neue Einstufungen werden in die CLP-Verordnung übernommen.
(fu) Der Ausschuss für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat sich zu Vorschlägen für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen gemäß CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) geäußert. Auf dieser Basis wurde Anhang VI der Verordnung geändert, um die Einstufung und Kennzeichnung bestimmter Stoffe zu harmonisieren. Die Änderungen wurden im Amtsblatt der Europäischen Union L 179/3 vom 11.7.2012 veröffentlicht.
Der Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.
Tabelle 3.1 enthält die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe auf der Grundlage der Kriterien gemäß Anhang I Teile 2 bis 5 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Tabelle 3.2 enthält die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe auf der Grundlage der Kriterien gemäß Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe.
Diese beiden Listen müssen aktualisiert werden, um geänderte Einstufungen für Stoffe, die bereits Teil der harmonisierten Einstufung sind, sowie neue harmonisierte Einstufungen aufzunehmen.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!