Das BMAS hat Aktualisierungen zu drei Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) der Reihe 900 veröffentlicht.
(ur) Mit Datum vom 20.03.2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Änderung und Ergänzung von Stoffeinträgen in der TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ bekannt gemacht (GMBl 2023 S. 626).
In Abschnitt 3 der Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) wird der Eintrag zu 1,2-Dibromethan gestrichen und in die TRGS 910 aufgenommen. Weiter werden in der AWG-Liste Einträge zu Acrylsäure, Cumol, 1,4-Dioxan, 2-Ethylhexan-1-ol geändert oder ergänzt.
Hinzu kommen einige überwiegend redaktionelle Berichtigungen zu einzelnen Stoffen in der AGW-Liste und Änderungen in Abschnitt 4 im Verzeichnis der CAS-Nummern.
Ebenfalls mit Datum vom 20.03.2023 hat das BMAS die Änderung und Ergänzung der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ bekannt gemacht (GMBl 2023 S. 627). In Anlage 1 Tabelle 1 „Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen“ wird der Eintrag zu 1,2-Dibromethan ergänzt.
Mit Datum vom 24.03.2023 hat das BMAS die Neufassung der TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV“ bekannt gemacht (GMBl 2023 S. 634). Diese TRGS enthält ein Verzeichnis von Tätigkeiten oder Verfahren, die in Anhang I der Richtlinie 2004/37/EG oder vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) als krebserzeugend bezeichnet werden.
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