Die Tabellen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe wurden durch die EU-Kommission aktualisiert.
(uh) Im Amtsblatt der EU L235 vom 5. September 2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 790/2009 der Kommission vom 10. August 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt veröffentlicht. Es geht dabei um die Tabellen 3.1 und 3.2 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie kann ab 1. Dezember 2010 angewendet werden.
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