Im Amtsblatt der Europäischen Union ist die zweite Verordnung zur Änderung der europäischen CLP-Verordnung bekannt gemacht worden.
(ak) Die "Verordnung (EU) Nr. 286/2011 der Kommission vom 10. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt" ist im EU-Amtsblatt L 83/1 vom 30. März 2011 erschienen.
Inhaltlich nimmt die Änderungsverordnung Anpassungen an die 3. überarbeitete Fassung des UN-GHS vor. Diese hatte der "UN-Sachverständigenausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter und das weltweit harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UNCETDG/GHS)" im Dezember 2008 angenommen.
Dabei ging es insbesondere um die Vorschriften für die Zuweisung von Gefahrenhinweisen und für die Kennzeichnung von Kleinpackungen. Außerdem waren neue Unterkategorien für die Sensibilisierung der Atemwege und der Haut eingeführt sowie eine Überarbeitung der Einstufungskriterien für langfristige Gewässergefährdung (chronische Toxizität) vorgenommen worden. Es gibt nun zudem eine neue Gefahrenklasse für Stoffe und Gemische, die die Ozonschicht schädigen.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!