Künftig werden alle in Deutschland gemeldeten Vergiftungsfälle zentral erfasst
(ur) Der Umweltausschuss hat am 20. September 2023 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes vom 24. Mai 2023 (Deutscher Bundestag, Drucksache 20/6952) angenommen. Darin ist die Einrichtung eines Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgesehen, in dem künftig erstmalig alle gemeldeten Vergiftungsfälle in Deutschland zentral erfasst werden.
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