Ein Leitfaden der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) soll Unternehmen bei der Einhaltung der Beschränkungsanforderungen von 1-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) helfen.
(ur) NMP ist als reproduktionstoxisch eingestuft und verursacht Augen-, Haut- und Atemwegsreizungen. Der Stoff wird als Lösungsmittel oder zur Oberflächenabscheidung bei der Herstellung von Batterien, Halbleitern, Fasern, Arzneimitteln und Drahtbeschichtungen verwendet. NMP-Anwender in diesen Sektoren müssen die Beschränkungen ab dem 9. Mai 2020 einhalten. Für NMP, das in Drahtbeschichtungen verwendet wird, gelten die Auflagen ab dem 9. Mai 2024.
Anwender von NMP erhalten in diesem Leitfaden der ECHA Hilfestellungen und anschauliche Beispiele, um die Exposition bei der Verwendung von NMP zu kontrollieren und die Beschränkungen einzuhalten. Der in diesem Leitfaden beschriebene allgemeine Ansatz kann auch auf andere Lösungsmittel wie Dimethylformamid (DMF) und Dimethylacetat (DMAC) übertragen werden, falls diese zu einem späteren Zeitpunkt beschränkt werden sollen.
Aktuell liegt der Leitfaden nur in englischer Sprache vor. Die Übersetzungen in 23 EU-Sprachen sollen im Herbst 2019 verfügbar sein.
Download:
How to comply with REACH Restriction 71, guideline for users of NMP (1-methyl-2-pyrrolidone)
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