Im- und Export von Chemikalien

Per Verordnung hat die Europäische Kommission Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien geändert. Die Änderungen gelten ab dem 1. Mai 2010.

(ak) Die "Verordnung (EU) Nr. 196/2010 der  Kommission vom 9. März 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien" ist im Amtsblatt der Europäischen Union L60 vom 9. März 2010 bekannt gemacht worden.

 

Die Änderungen waren erforderlich geworden, um neue Rechtsvorschriften in Bezug auf bestimmte Chemikalien zu berücksichtigen, darunter solche, die auf Grund der Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten sowie der REACH-Verordnung erlassen wurden.

 

Die Verordnung tritt 20 Tage nach Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, allerdings erst ab dem 1. Mai 2010.

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