Einige Änderungen sind in Anhang I der Vordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien zu verzeichnen.
(ak) Im Amtsblatt der Europäischen Union L 215 vom 20. August 2011 ist die Verordnung (EU) Nr. 834/2011 der Kommission vom 19. August 2011 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien auf Seite 1 bekannt gemacht worden.
Danach wird Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 nach den folgenden Maßgaben geändert: Die Stoffe Ethalfluralin, Indolylessigsäure und Thiobencarb dürfen nicht als Pestizide verwendet werden und sind daher auf die Liste der Chemikalien in Anhang I Teile 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 zu setzen. Sie wurden nicht als Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Guazatin und 1,3-Dichlorpropen dürfen nicht als Pestizid verwendet werden und sollten daher auf die Liste der Chemikalien in Anhang I Teile 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 gesetzt werden.
Hingegen wurde der Stoff Haloxyfop-P als Wirkstoff in Anhang I Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen, so dass ein Verbot seiner Verwendung als Pestizid nicht mehr besteht. Der als Haloxyfop-R bezeichnete Wirkstoff sollte daher aus Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 689/2008 gestrichen werden.
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