ECHA erhält 5.600 Kommentare zum Vorschlag einer Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS)
(ur) Zu dem Vorschlag einer Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) im Europäischen Wirtschaftsraum sind 5.600 Kommentare von 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen, meldet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die öffentliche Konsultation endete am 25. September 2023.
Eine erste Auswertung der ECHA zeigt, dass innerhalb der Europäischen Union (EU) die größte Anzahl an Kommentaren (1.369) aus Schweden eingereicht wurde. Größtenteils handele es sich dabei laut BAuA um Kommentare von Einzelpersonen, die aufgrund einer nationalen Kampagne übermittelt wurden. An zweiter Stelle bei der Anzahl der Kommentare aus der EU steht Deutschland mit 1.298 Beiträgen. Auch aus Asien (vor allem Japan, China) und den USA haben sich viele Stakeholder an der Konsultation beteiligt.
Viele Kommentare, die während der Konsultation eingereicht wurden, sind bereits auf der Internetseite der ECHA verfügbar. Einige Kommentare sind erst sehr kurz vor Ablauf der Frist eingegangen und werden in Kürze einsehbar sein. Eine umfassende Excel-Liste u.a. mit Kommentierungszuordnung, Organisationstyp und teilweise mit dem Namen der Organisation sowie Angaben zur Herkunft (Länder) kann auch heruntergeladen werden (Index).
Die Kommentare werden nun von den Behörden der fünf Länder (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden), die den ursprünglichen Vorschlag ausgearbeitet haben, sowie den wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA geprüft.
Die Behörden werden prüfen, ob aufgrund der Konsultationsbeiträge eine Anpassung des ursprünglichen Vorschlags erforderlich ist. Ebenfalls werden die wissenschaftlichen Ausschüsse die eingereichten Informationen bei der Erstellung ihrer Stellungnahmen berücksichtigen.
Ziel der ECHA ist es, der Europäischen Kommission die finalen Stellungnahmen der Ausschüsse so schnell wie möglich vorzulegen und dabei gleichzeitig eine angemessene Prüfung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse zu gewährleisten. Sobald die Ausschüsse ihre Stellungnahmen angenommen haben, werden diese veröffentlicht. Die Kommission wird dann zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten voraussichtlich 2025 über die Beschränkung entscheiden.
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