Korrektur zur TRGS 910

Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 910 wird berichtigt

Mit Datum vom 19. April 2023 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Berichtigung zur TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ bekannt gemacht (GMBl 2023 S. 629). Berichtigt wird:

  1. In Abschnitt 2 Absatz 1 letzter Satz wird „Anlage 3 dieser TRGS“ ersetzt durch „Leitfaden zur Quantifizierung stoffspezifischer Exposition-Risiko-Beziehungen und von Risikokonzentrationen bei Exposition gegenüber krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (AGS-ERB-Leitfaden, www.baua.de/AGS-ERB-Leitfaden)“
  2. In Abschnitt 3.2 Satz 1 wird „Anlage 3“ ersetzt durch „AGS-ERB-Leitfaden“.
  3. In Anlage 1 Abschnitt 3 Tabelle wird eingefügt: „CAS-Nr. 106-93-4 mit Stoffname 1,2-Dibromethan (Ethylendibromid)“.

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