Krebserzeugende Gefahrstoffe

Wann sind krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz noch zu tolerieren, und wann nimmt das Risiko überhand? Ein neues Internetangebot hilft, ein Konzept zur Risikoakzeptanz zu erstellen.

(ak) Die gültige Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) lässt nur noch gesundheitsbasierte Luftgrenzwerte am Arbeitplatz zu. Für krebserzeugende Gefahrstoffe sind solche Grenzwerte in der Regel nicht möglich und eine Beurteilung der Exposition damit schwierig. Abhilfe soll das Risikoakzeptanzkonzept des Ausschusses für Gefahrstoffe schaffen, speziell die dort genannten Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) und Risikowerte.

 

Um die Anwendung des Konzeptes zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) gemeinsam mit dem Koordinierungskreis Gefährliche Arbeitsstoffe der gesetzlichen Unfallversicherung ein neues Internetangebot erarbeitet, das jetzt veröffentlicht wurde. Wissenschaftliche Fragen zu diesem Thema beantwortet auch ein Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) "Toleranz- und Akzeptanzschwelle für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz".

 

Das Risikoakzeptanzkonzept befindet sich seit Juni 2008 in der Erprobung. Mit ihm lässt sich die Exposition bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz beurteilen. Es besteht aus zwei Bausteinen: Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) einerseits beschreiben das zusätzliche Krebserkrankungsrisiko in Abhängigkeit von der Stoffkonzentration am Arbeitsplatz. Risikowerte andererseits bezeichnen eine sozialpolitisch vertretbare Risikohöhe bei lebenslanger beruflicher Exposition.

 

Aus den ERB lassen sich Expositionskonzentrationen für krebserzeugende Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz ableiten, die den Risikowerten entsprechen. Ein Vergleich dieser Werte mit der Exposition an einem konkreten Arbeitsplatz gibt dem Betrieb einen klaren Hinweis auf die dort erforderlichen Schutzmaßnahmen.

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