Das Umweltbundesamt hat seinen Leitfaden zur Umsetzung des globalen Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) überarbeitet. Neu ist insbesondere die Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage.
(ak) Der Leitfaden "Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt" des Umweltbundesamts hat die Anwendung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) zum Thema. Er wendet sich an Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler von Chemikalien, an Arbeitsschützer und an Verbraucher.
Die Autoren gehen auf insgesamt 116 Seiten ausführlich auf die praktische Umsetzung der GHS-Verordnung in den Unternehmen ein. Dabei werden auch die Themenbereiche Qualitätssicherung, Entwicklung von Kriterien im Umweltschutz sowie neue Abeits- und Kommunikationsabläufe beleuchtet. Im 2. Teil des Leitfadens stehen die Unterschiede zwischen dem alten Einstufungs- und Kennzeichnungssystem nach Stoff- und Zubereitungsrichtlinie und dem neuen nach der GHS-Verordnung im Mittelpunkt. Der Leitfaden kann auch in gedruckter Form per E-Mail an info@umweltbundesamt.de bestellt werden.
Das Umweltbundesamt hatte eine erste Version dieses Leitfadens bereits im Jahr 2007 erstellt, noch bevor die Europäische Union das UN-GHS mit der GHS-Verordnung in Europa rechtsverbindlich umgesetzt hatte. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 trat in der EU am 20. Januar 2009 in Kraft.
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