Die Technischen Regeln TRBS 3151 und TRGS 751 sind geändert worden.
(mih) Die im Dezember 2012 beschlossenen Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regeln zur „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nun im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 9/2013 auf Seite 172 bekannt gemacht.
Die konsolidierten Fassungen der inhaltsgleichen Technischen Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 3151 bzw. Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 751 stehen auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Download bereit.
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