Neue Fristen für Anhang XIV

Die jüngst bekannt gemachte EU-Verordnung zur Änderung von Anhang XIV der Reach-Verordnung ist berichtigt worden.

(ak) Im Amtsblatt L49 der Europäischen Union vom 24. Februar 2011 ist eine "Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 143/2011 der Kommission vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Reach)" veröffentlicht worden.

 

Sie korrigiert die Anfangs- und Ablauftermine der Übergangsregelung im Vergleich zur  "Verordnung (EU) Nr. 143/2011 der Kommission vom 17. Februar 2011 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Reach)" aus dem EU-Amtsblatt 44 vom 18. Februar 2011 jeweils um einen Monat nach hinten.

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