Die meisten Verfahren kommen ohne Tierversuche aus
(ur) Mit der Verordnung (EU) 2023/464 vom 3. März 2023 ändert die EU-Kommission zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (ABl. 2023 L 68 S. 37).
In dem Anhang wird vor Teil A ein Teil 0 eingefügt – eine Tabelle, in der nun rund einhundert neue und aktualisierte Methoden für Sicherheitstests von Chemikalien aufgeführt sind, von denen die meisten ohne Tierversuche auskommen. Die Verordnung wird am 26. März 2023 in Kraft treten.
Mit den neuen Vorschriften wird in REACH direkt auf international anerkannte Prüfmethoden verwiesen, wodurch langwierige Verfahren vermieden werden. Damit will die EU-Kommission der Forderung nachkommen, die Einführung von Alternativen ohne Tierversuche zu beschleunigen. Es soll auch dazu beitragen, die Verwendung von Tieren für Tests, die durch Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien auf EU- und nationaler Ebene dazu vorgesehen sind, um beispielsweise Daten zur Sicherheit von Chemikalien zu gewinnen, schrittweise abzuschaffen.
Hintergrund
REACH verpflichtet die Industrie zur sicheren Herstellung, Einfuhr und Verwendung von Chemikalien. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen ausreichende Informationen über gefährliche Chemikalien vorliegen. In einigen Fällen erfordert dies immer noch den Einsatz von Versuchstieren. Einige gefährliche Eigenschaften von Chemikalien, wie z. B. endokrine Störungen, können mit derzeit verfügbaren Testmethoden ohne Tierversuche nicht ausreichend bestimmt werden. Sich ausschließlich auf Methoden ohne Tierversuche zu verlassen, kann daher die potenziell gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien unterschätzen, die für Mensch und Umwelt schädlich sein könnten.
Die Europäische Kommission will die Verwendung von Tieren zu Testzwecken reduzieren und letztendlich ersetzen. REACH verlangt daher von den Unternehmen, Daten weiterzugeben (mit anderen zu teilen) und so unnötige Tierversuche zu vermeiden. Diejenigen, die Versuche durchführen wollen, müssen diese bei der ECHA anmelden und dann vor der Durchführung eine Genehmigung einholen. Unter REACH müssen Tierversuche zugunsten von Alternativmethoden vermieden werden, und die Antragsteller dürfen Tierversuche nur als letztes Mittel durchführen.
Über die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation wurden in den letzten zwei Jahrzehnten mehr als 1 Milliarde Euro für die Unterstützung von über 300 Projekten zur Entwicklung einer Vielzahl von für den Menschen relevanten Methoden und Strategien ohne Tierversuche bereitgestellt. Einige dieser Instrumente werden inzwischen auch für regulatorische Zwecke eingesetzt.
Die weitere Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen wird im Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa, das von 2021 bis 2027 läuft, vorangetrieben. Im Jahr 2022 wurden mehr als 200 Millionen Euro für diesen Bereich bereitgestellt.
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