Im Amtsblatt der Europäischen Union L220/1 vom 22. August 2009 ist eine Verordnung zur Änderung der Prüfmethoden gemäß REACH-Verordnung bekannt gegeben worden. Sie enthält auch neue Methoden.
Im Amtsblatt der Europäischen Union L220/1 vom 22. August 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 761/2009 der Kommission vom 23. Juli 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt bekannt gegeben worden. Dabei wurden sowohl einige bestehende Prüfmethoden geändert, als auch neue, von der OECD angenommene Prüfmethoden hinzugefügt.
Neu ist zum Beispiel eine Methode zur Messung des längengewichteten mittleren geometrischen Durchschnitts von Fasern. Um die Zahl der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zu verringern, wurde zudem eine neue In-vitro-Methode für Hautreizungstests einbezogen. Die vorgenommenen Änderungen dienen der Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.
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