ECHA nimmt vier neue Chemikalien in die SVHC-Liste auf
(ur) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 17. Januar 2022 vier gefährliche Stoffe in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern - SVHC) aufgenommen.
Eine der vier Substanzen wird in Kosmetika verwendet und wurde in die Kandidatenliste aufgenommen, da sie hormonstörende Eigenschaften beim Menschen hat. Zwei Stoffe (CAS Nr. 119-47-1 und CAS-Nr. 1067-53-4), die beispielsweise in Gummis, Schmier- und Dichtstoffen verwendet werden, wurden aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften aufgenommen. Die vierte Substanz (CAS Nr. 255881-94-8) wird in Schmiermitteln und Fetten verwendet und wurde hinzugefügt, da sie persistent, bioakkumulierbar und toxisch und daher schädlich für die Umwelt ist.
Die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe umfasst nun 223 Einträge – einige davon decken Gruppen von Chemikalien ab, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist. Diese Stoffe können in Zukunft in die Zulassungsliste aufgenommen werden. Die Aufnahme in diese Liste bedeutet, dass die Verwendung des Stoffes verboten ist, es sei denn, ein Unternehmen erhält von der Europäischen Kommission eine Genehmigung zur weiteren Verwendung.
Dieser Link führt zur aktuellen SVHC-Liste.
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