Die Kandidatenliste für Anhang XIV der Reach-Verordnung umfasst nun weitere sieben Stoffe.
(ak) Die Kandidatenliste der für eine Zulassungspflicht infrage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) ist um sieben weitere Stoffe ergänzt worden: 2-Ethoxyethylacetat, Strontiumchromat, 1,2-Benzoldicarbonsäure/Di-C7–11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP), Hydrazin, 1-Methyl-2-pyrrolidon, 1,2,3-Trichlorpropan und 1,2-Benzoldicarboxylsäure/Di-C6–8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP).
Diese Stoffe sind entweder krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR-Stoffe). DHNUP und DIHP ergänzen die Kandidatenliste durch zwei weitere Phthalate. Darüber hinaus wird für Cobaltdichlorid, das sich bereits aufgrund seiner krebserzeugenden Gefahren auf der Kandidatenliste befindet, als neue Identifizierungsbasis auch "fortpflanzungsgefährdend" hinzugefügt.
Auf seiner 18. Sitzung hatte sich der Ausschuss der Mitgliedstaaten (Member State Committee, MSC) außerdem einstimmig auf vier Entscheidungsentwürfe geeinigt, die auf der Prüfung von Versuchsvorschlägen durch die ECHA basieren, sowie fünf Entscheidungsentwürfe verabschiedet, die die Prüfung auf Erfüllung der Anforderungen zur Grundlage haben.
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