Die Kandidatenliste umfasst somit 241 Einträge.
(mih) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat mit Datum vom 27. Juni 2024 eine neue Chemikalie in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (substances of very high concern – SVHC) aufgenommen. Bis(α,α-dimethylbenzyl) peroxide (EG-Nr. 201-279-3, CAS-Nr. 80-43-3, Grund für die Aufnahme nach REACH: fortpflanzungsgefährdend (Art. 57 c)).
Die Kandidatenliste umfasst nun 241 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.
Im Rahmen von REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.
Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste enthalten, der eine Konzentration von 0,1 % (Gewichtsprozent) überschreitet, müssen ihren Kunden und Verbrauchern genügend Informationen zur Verfügung stellen, um sie sicher verwenden zu können. Die Verbraucher haben das Recht, die Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.
Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach seiner Aufnahme in die Liste (27. Juni 2024) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.
Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen der ECHA auch melden, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.
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