Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) verabschiedet neue, geänderte und ergänzte Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
(ur) Bei seiner 73. Sitzung am 5. und 6. Dezember 2023 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) u.a. folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verabschiedet:
Neufassung
Änderungen und Ergänzungen
Nach rechtsförmlicher Prüfung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen diese TRGS im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
Beschlossen wurden auch Qualifizierungsmodule zur TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen". Diese sollen in den nächsten Wochen zunächst zur Information auf der Internetseite des AGS (Neues vom Ausschuss für Gefahrstoffe) veröffentlicht und im Kontext der Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in eine Neufassung der TRGS 517 überführt werden.
Bereits auf seiner 71. und 72. Sitzung hatte der AGS Änderungen und Ergänzungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 3151/TRGS 751 "Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen" sowie eine Neufassung der TRGS 529 "Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas" beschlossen. Diese befinden sich zurzeit noch in der rechtsförmlichen Prüfung durch das BMAS und sollen im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
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