REACH - Beschränkung für Lösungsmittel

Das Lösungsmittel N,N–Dimethylformamid als Stoff oder in Gemischen wird beschränkt

(ur) Mit der Verordnung (EU) 2021/2030 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) wird das Lösungsmittel N,N-Dimethylformamid beschränkt.

Nach dem 12. Dezember 2023 darf N,N-Dimethylformamid nicht als Stoff, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0,3 % in Verkehr gebracht werden. Ausnahme: Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender treffen geeignete Risikomanagementmaßnahmen und sorgen für angemessene Verwendungsbedingungen, die gewährleisten, dass

  • die Exposition von Arbeitnehmern unter den in der Verordnung genannten DNEL-Werten liegt,
  • Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender diese DNEL-Werte in die einschlägigen Stoffsicherheitsberichte und Sicherheitsdatenblätter aufgenommen haben.

Für die Exposition von Arbeitnehmern liegt der DNEL-Wert laut Verordnung bei 6 mg/m3 bei Inhalation und bei 1,1 mg/kg/Tag bei Aufnahme über die Haut. Der DNEL-Wert (Derived No-Effect Level) beschreibt den Expositionsgrenzwert, unterhalb dessen ein Stoff nach dem Kenntnisstand der Wissenschaft zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt.

Für die Verwendung als Lösungsmittel für das Beschichten von Textilien und Papiermaterialien mit Polyurethan im direkten oder im Transferverfahren oder für die Herstellung von Polyurethanmembranen gelten die Beschränkungen ab dem 12. Dezember 2024.

Für das Inverkehrbringen zur Verwendung oder für die Verwendung als Lösungsmittel für das Trocken- und Nassspinnen synthetischer Fasern gelten sie ab dem 12. Dezember 2025.

N,N-Dimethylformamid ist ein aprotisches mittelpolares organisches Lösungsmittel, das als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B, akut toxisch der Kategorie 4 (inhalative oder dermale Exposition) und augenreizend der Kategorie 2 eingestuft ist. Das Lösungsmittel ist ein Stoff mit hohem Produktionsvolumen, der in vielen industriellen Bereichen und gewerblichen Tätigkeiten in ganz Europa eingesetzt wird.

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