Zu den SVHC zählen nun zwölf weitere Stoffe bzw. Stoffgruppen, und für PFOA, ihre Salze und PFOA-Vorläuferverbindungen gelten Beschränkungen.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Anh. XIV und XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ergänzt. Dies geschieht mit den Verordnungen (EU) 2017/999 vom 13. Juni 2017 (ABl. L 150 S. 7) und (EU) 2017/1000 vom 13. Juni 2017 (ABl. L 150 S. 14).
Damit zählen zwölf weitere Stoffe bzw. Stoffgruppen zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (substances of very high concern – SVHC), die zulassungspflichtig sind. Zudem gelten Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung für Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-Vorläuferverbindungen.
Die beiden Verordnungen treten am 3. Juli 2017 in Kraft und gelten unmittelbar.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!