Die Europäische Kommission hat Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinsichtlich 1,4-Dichlorbenzol geändert.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) mit der Verordnung (EU) Nr. 474/2014 vom 8. Mai angepasst (ABl. L 136, S. 19). Letztere tritt am 29. Mai 2014 in Kraft und gilt ab 1. Juni 2015.
In Anhang XVII wird ein Eintrag mit der lfd. Nr. 64 für 1,4-Dichlorbenzol (CAS Nr. 106-46-7, EG-Nr. 203-400-5) angefügt. Die Beschränkungsbedingungen betreffen den Einsatz dieses Stoffes zur Verwendung als Lufterfrischer oder Deodorant.
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