Wer Stoffe nach REACH-Verordnung registriert, muss ab 14. Oktober neue Anforderungen an die Informationen beachten.
(fu) Die Europäische Kommission hatte die Anh. VI bis X der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) u.a. mit der Verordnung (EU) 2022/477 vom 24. März 2022 geändert (ABl. L 98 S. 38). Wer Stoffe nach REACH registriert, muss demnach ab 14. Oktober 2022 neue Anforderungen an die Informationen beachten.
Anwender müssen sich dabei besonders auf folgende Bereiche konzentrieren:
Anforderungen und spezielle Vorschriften für die Adaptierung von:
Alleinvertreter müssen weitere Details zu Herstellern aus Drittstaaten bereitstellen. Dazu hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weitere Informationen bereitgestellt: „Only representatives must declare their non-EU manufacturers“ und das Handbuch „Only representatives: How to ensure that your account represents only one non-EU manufacturer“.
Anmelder bestimmter Stoffe müssen weitere Informationen für diese Stoffe bereitstellen:
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