REACH: Prüfmethoden aktualisiert

Mit den neuen Prüfmethoden soll vor allem die Zahl der für Versuchszwecke verwendeten Tiere verringert werden.

(mih) Die Europäische Kommission hat heute die Verordnung (EU) Nr. 260/2014 vom 24. Januar 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) L 81, S. 1 bekannt gemacht. Sie dient der Änderung der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt.

In der Verordnung (EG) Nr. 440/2008 sind die in der REACH-Verordnung vorgesehenen Prüfmethoden festgelegt, um die physikalisch-chemischen Eigenschaften, die Toxizität und die Ökotoxizität von Stoffen zu bestimmen. Mit der Aktualisierung sollen vorrangig neue und aktualisierte alternative Prüfmethoden ergänzt werden, die von der OECD kürzlich angenommen wurden mit dem Ziel, die Zahl der für Versuchszwecke verwendeten Tiere zu verringern.

Die Verordnung (EG) Nr. 440/2008 tritt am 22. März dieses Jahres in Kraft.

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