Bei REACH und GHS ticken die Uhren. Bürokratische Hemmnissse bei der Genehmigungsprozedur darf es da nicht geben.
(ur) Die Chemische Industrie steht mächtig unter Zeitdruck. Bis spätestens 30. November 2010 müssen alle Hersteller oder Importeure von chemischen Stoffen, die eine jährliche Produktions- oder Einfuhrmenge von 1.000 oder mehr Tonnen übersteigen, umfangreiche Datensätze an die zuständige Behörde (ECHA) in Helsinki übermitteln.
Das verlangt die europäische Chemikalienverordnung REACH. Ohne eine erfolgreiche Registrierung droht ein Herstellungs- bzw. Einfuhrstopp. Gleichzeitig endet im Dezember die Übergangsphase für die GHS-Verordnung. Sie ändert die Kriterien für die Einstufung und
Kennzeichnung von Chemikalien in der EU. Dadurch sind umfangreiche Anpassungsmaßnahmen für Verpackung und Transport nötig, die in Deutschland von jedem der rund 1.700 Unternehmen der chemischen Industrie vorzunehmen sind.
"Die Unternehmen tun alles dafür, die beiden Verordnungen sorgfältig und fristgerecht umzusetzen. Allerdings ist das Zeitfenster äußerst knapp bemessen. Vor allem der Abstimmungsbedarf im Registrierverfahren nach REACH braucht mehr Zeit, als Gesetzgeber
und Behörden eingeplant haben. Die EU-Kommission, die Chemikalienagentur ECHA und die Industrie müssen gemeinsam bürokratische Hemmnisse bei der Genehmigungsprozedur identifizieren und möglichst schnell ausräumen", betont Dr. Gerd Romanowski, der im Verband der Chemischen Industrie (VCI) als Geschäftsführer für Wissenschaft,Technik und Umweltfragen zuständig ist.
Die Umsetzung der REACH-Verordnung stellt jedes Chemieunternehmen - vom mittelständischen Betrieb bis zum international aufgestellten Konzern - vor große Herausforderungen. Das Regelwerk ist hochkomplex.
Bereits vor drei Jahren hat der VCI eine eigene Service-Plattform für seine Mitglieder aufgebaut, über die der Chemieverband Hilfestellung für die REACH-Umsetzung gibt. Auf diesem Onlineportal findet sich zum Beispiel ein Praxisführer, der gemeinsam mit dem Öko-Institut Freiburg erarbeitet wurde, wie bestimmte Registrierunterlagen zu erstellen sind. Die europäische Chemikalienagentur ECHA geht davon aus, dass Hersteller und Importeure EU-weit bis Ende des Jahres rund 25.000 Registrierungsdossiers in Helsinki einreichen werden.
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