Die Europäische Kommission ergänzt Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
(mih) Die Europäische Kommission hat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) hinsichtlich Chrom(VI)-Verbindungen mit der Verordnung (EU) Nr. 301/2014 vom 25. März geändert (ABl. L 90, S. 1). Letztere tritt am 15. April 2014 in Kraft und gilt ab 1. Mai 2015.
In Anhang XVII der REACH-Verordnung werden in Spalte 2 Eintrag 47 drei neue Absätze 5, 6 und 7 ergänzt. Sie betreffen den Chrom(VI)-Gehalt in Ledererzeugnissen und Erzeugnissen, die Lederteile enthalten.
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