Bundesumweltministerium startet Anhörung zum Referentenentwurf der Chemikalien-Sanktionsverordnung.
(fu) Das Bundesumweltministerium hat einen 44-seitigen Referentenentwurf für eine "Verordnung zur Neuordnung der Straf- und Bußgeldvorschriften bei Zuwiderhandlungen gegen EG- oder EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit" veröffentlicht. In einem Anhörungsverfahren können sich jetzt die Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände schriftlich zu dem Entwurf äußern.
Die Verordnung soll Straf- und Bußgeldtatbestände definieren, auf deren Basis Zuwiderhandlungen gegen EG-Verordnungen zur Chemikaliensicherheit geahndet werden können. Betroffen sind Regelungen aus der Reach-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006), der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) und der Quecksilber-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1102/2008).
Die Verordnung soll die Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung (ChemStrOWiV) ablösen. Der Verordnungsentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt.
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