SCIP-Notifizierung ist Pflicht

SCIP-Datenbank startet mit 5 Millionen Einträgen zu SVHC in Erzeugnissen

(ur) Seit dem 5. Januar 2021 müssen Unternehmen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Daten über besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern - SVHC) in ihren Erzeugnissen gemäß der Abfallrahmenrichtlinie übermitteln. Die neuen Anforderungen betreffen alle Unternehmen, die Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen aus der SVHC-Kandidatenliste auf den EU-Markt bringen.

Wie die ECHA jetzt mitteilt, haben Unternehmen bereits mehr als fünf Millionen Notifizierungen an die eigens dafür eingerichtete Datenbank SCIP - Substances of Concern In articles as such or in complex objects (Products) - übermittelt. In den kommenden Monaten will die ECHA damit beginnen, die Daten auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Die erhöhte Transparenz der besorgniserregenden Chemikalien in Erzeugnissen soll einerseits Verbrauchern helfen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen, und andererseits die Recyclingprozesse der Abfallunternehmen verbessern.

Um Unternehmen bei der Anmeldung zu unterstützen, hat die ECHA Handbücher, Online-Seminare sowie Tipps für erfolgreiche SCIP-Anmeldungen und für die Nutzung des Dienstes veröffentlicht. Der Helpdesk der Agentur steht bereit, um einzelnen Unternehmen bei spezifischen Fragen zu helfen.

Weiterführende Informationen und Hilfen


Hintergrund

SCIP ist die Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solche oder in komplexen Gegenständen (Produkten), die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie eingerichtet wurde. Die Datenbank stellt sicher, dass die Informationen über Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) aus der Kandidatenliste der ECHA enthalten, während des gesamten Lebenszyklus von Erzeugnissen und Materialien, einschließlich der Abfallphase, verfügbar sind.

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