Bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern hat sich mit GHS einiges geändert. Nun wird Anhang II der REACH-Verordnung entsprechend angepasst.
(ak) Während eines Übergangszeitraums zwischen dem 1. Dezember 2010 und dem 1. Juni 2015 ist die Einstufung von Stoffen sowohl nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG als auch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) vorzunehmen. Auswirkungen hat dies auch auf die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Entsprechend musste Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) geändert und an die Einstufungskriterien und die anderen einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) angepasst werden. Dies ist nun geschehen: Im Amtsblatt der Europäischen Union L133/I vom 31. Mai 2010 ist die Verordnung Nr. 453 vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) bekannt gemacht worden.
Sie sieht eine Anpassung in zwei Stufen vor: So erhält Anhang II der REACH-Verordnung mit Wirkung vom 1. Dezember 2010 eine neue Fassung (siehe Anhang I der vorliegenden Verordnung). Mit Wirkung vom 1. Juni 2015 wird Anhang II schließlich abermals ersetzt (siehe Anhang II der vorliegenden Verordnung).
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