Zwei Stoffe sind aus Anhang XVII der Reach-Verordnung gestrichen worden. Der Grund: Sie dürfen nicht mehr hergestellt und vertrieben werden.
(ak) In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Reach) waren unter Ziffer 44 und 53 Beschränkungen hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Verwendung von Diphenylether-Pentabromderivat und Perfluoroctansulfonat (PFOS) eingeführt worden. Diese beiden Ziffern sind nun mit Verordnung (EU) Nr. 207/2011 der Kommission vom 2. März 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Anhang XVII (Diphenylether-Pentabromderivat und Perfluoroctansulfonat — PFOS)" gestrichen worden.
Ihre Herstellung und das Inverkehrbringen sind inzwischen verboten: Sie waren mit "Verordnung (EU) Nr. 757/2010 der Kommission vom 24. August 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Anhänge I und III" in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 aufgenommen worden. Dort wird zudem die Behandlung von Abfällen geregelt, die diese Stoffe enthalten. Im Falle des Perfluoroctansulfonats werden die Ausnahmen gemäß Anhang XVII der Reach-Verordnung übertragen und mit einigen Änderungen zur Berücksichtigung des Beschlusses der 4. COP-Tagung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 aufgenommen.
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