Die ECHA ruft Unternehmen auf, ihre Erfahrungen zu neun besonders besorgniserregenden Stoffen zu teilen.
(fu) Stoffe, die sehr ernste und häufig irreversible Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben können, können als besonders besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern – SVHC) identifiziert werden. Wenn ein Stoff als SVHC identifiziert wird, wird er auf die Liste der in Frage kommenden Stoffe gesetzt (Kandidatenliste). Hier enthaltene Stoffe können in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden.
Mitgliedstaaten oder die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) können auf Ersuchen der Europäischen Kommission einen Stoff zur Identifizierung als SVHC vorschlagen, indem ein Dossier nach den Anforderungen von Anh. XV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) erstellt wird. Alle interessierten Kreise sind bis 17. Oktober 2022 aufgefordert, während der öffentlichen Konsultation Kommentare einzureichen.
Das sind die Stoffe und Anwendungsbeispiele:
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