SVHC-Neuaufnahmen

In die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe sind neun weitere Chemikalien aufgenommen worden

(ur) Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 17. Januar 2023 weitere neun Chemikalien aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC-Liste - Substances of very high concern) aufgenommen. Es handelt sich dabei um folgende Stoffe:

  1. 1,1'-[Ethan-1,2-diylbisoxy]bis[2,4,6-tribrombenzol] (EC 253-692-3, CAS 37853-59-1): der Stoff ist nicht unter REACH registriert,
  2. 2,2',6,6'-Tetrabrom-4,4'-isopropylidendiphenol (Tetrabrombisphenol A – TBBPA) (EC 201-236-9, CAS 79-94-7): verwendet als reaktives Flammschutzmittel und als additives Flammschutzmittel bei der Herstellung von Polymerharzen, in Produkten wie epoxidbeschichteten Leiterplatten, gedruckten Leiterplatten, Papier und Textilien,
  3. 4,4'-Sulfonyldiphenol (Bisphenol S – BPS) (EC 201-250-5, CAS 80-09-1): verwendet für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Papierprodukten, Textilien, Leder oder Pelzen und Chemikalien,
  4. Bariumdibortetraoxid (EC 237-222-4, CAS 13701-59-2): verwendet in Farben und Beschichtungen,
  5. Bis(2-ethylhexyl)tetrabromphthalat, das jedes der einzelnen Isomere und/oder Kombinationen davon abdeckt: verwendet als Flammschutzmittel und als Weichmacher für flexibles Polyvinylchlorid sowie in Draht- und Kabelisolierungen, Folien und Abdeckungen, Teppichrücken, beschichteten Stoffen, Wandverkleidungen und Klebstoffen,
  6. Isobutyl-4-hydroxybenzoat (EC 224-208-8, CAS 4247-02-3): verwendet bei der Herstellung von Stoffen und Beschichtungsprodukten, Spachtelmassen, Dichtungsmassen, Putzen, Modelliermassen sowie Tinten und Tonern,
  7. Melamin (EC 203-615-4, CAS 108-78-1): verwendet in Polymeren und Harzen, Beschichtungsprodukten, Kleb- und Dichtstoffen, Lederbehandlungsprodukten und Laborchemikalien,
  8. Perfluorheptansäure und ihre Salze: die Stoffe sind nicht unter REACH registriert,
  9. Reaktionsmasse aus 2,2,3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(1,1,1,2,3,3,3-heptafluorpropan-2-yl)morpholin und 2,2, 3,3,5,5,6,6-Octafluor-4-(heptafluorpropyl)morpholin (FC-770) (EC 473-390-7): verwendet in Artikeln, von professionellen Arbeitern (weit verbreitete Anwendungen), bei der Formulierung oder beim Umpacken, an Industriestandorten und in der Fertigung.

Die Kandidatenliste umfasst nun 233 Einträge – einige sind Gruppen von Chemikalien, so dass die Gesamtzahl der betroffenen Chemikalien höher ist.

Diese Stoffe können in Zukunft in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden. Wenn ein Stoff auf dieser Liste steht, ist seine Verwendung verboten, es sei denn, Unternehmen beantragen eine Zulassung und die Europäische Kommission genehmigt eine weitere Verwendung.

Im Rahmen von REACH haben Unternehmen rechtliche Verpflichtungen, wenn ihr Stoff – entweder als solcher, in Gemischen oder in Erzeugnissen – in die Kandidatenliste aufgenommen wird.
Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Stoff der Kandidatenliste enthalten, der eine Konzentration von 0,1 % (Gewichtsprozent) überschreitet, müssen ihren Kunden und Verbrauchern genügend Informationen zur Verfügung stellen, um sie sicher verwenden zu können. Die Verbraucher haben das Recht, die Lieferanten zu fragen, ob die von ihnen gekauften Produkte besonders besorgniserregende Stoffe enthalten.

Importeure und Hersteller von Erzeugnissen müssen die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach seiner Aufnahme in die Liste (17. Januar 2023) benachrichtigen, wenn ihr Erzeugnis einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Lieferanten von Stoffen auf der Kandidatenliste, die entweder als solche oder in Gemischen geliefert werden, müssen ihren Kunden ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Nach der Abfallrahmenrichtlinie müssen Unternehmen die ECHA auch melden, wenn die von ihnen hergestellten Erzeugnisse besonders besorgniserregende Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten. Diese Meldung wird in der ECHA-Datenbank für bedenkliche Stoffe in Produkten (SCIP) veröffentlicht.

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