Bei fast jeder dritten Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wurden letztes Jahr Mängel festgestellt
(ur) Im Jahr 2022 wurden deutschlandweit bei 29,2 % der insgesamt 223.979 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen technische Mängel oder Ordnungsmängel festgestellt. Der Anteil veränderte sich gegenüber den Vorjahren nur geringfügig (2021: 30,6 %, 2020: 30,9 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wiesen 46.115 Anlagen (20,6 %) geringfügige, 19.338 Anlagen (8,6 %) erhebliche und 51 Anlagen (0,02 %) gefährliche Mängel auf.
Zum Schutz der Umwelt müssen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie etwa Tankstellen, Lager- oder Abfüllanlagen oder Heizölverbraucheranlagen regelmäßig von Sachverständigen auf ihre Sicherheit geprüft werden. Ist diese Sicherheit nicht gewährleistet, können die Folgen für die Umwelt schwerwiegend sein. So wurden im Jahr 2022 bei Unfällen in solchen Anlagen 6,3 Millionen Liter wassergefährdende Stoffe freigesetzt. Knapp ein Drittel dieser Menge (29,8 % oder 1,9 Millionen Liter) konnte nicht wiedergewonnen werden und schadet der Umwelt dauerhaft.
Über drei Viertel (76,2 % bzw. 170.657) der im Jahr 2022 geprüften Anlagen waren Ölheizungen. Mehr als ein Viertel (28,9 % oder 49.289) dieser Ölheizungen wiesen mindestens einen Mangel auf. Laut der Statistik der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen gingen im Jahr 2022 rund 108.100 Liter der dauerhaft in der Umwelt verbliebenen Schadstoffe auf Unfälle in Heizölverbraucheranlagen zurück. Jedoch verblieben bei Unfällen in Biogasanlagen sowie in Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) von allen Anlagenarten die höchste Menge an Schadstoffen dauerhaft in der Umwelt: Rund 848.700 Liter konnten bei Unfällen in diesen Anlagen nicht wiedergewonnen werden. Der Anteil der geprüften Biogas- und JGS-Anlagen mit Mängeln lag im Jahr 2022 bei 44,8 % und somit deutlich höher als der Durchschnitt über alle Anlagearten (29,2 %).
Von den 65.504 mangelhaft geprüften Anlagen wiesen 49.784 (76,0 %) mindestens einen technischen Mangel auf, etwa korrodierte Tanks, defekte Betriebs- und Kontrollleuchten oder Schäden an Auffangwannen. Bei 15.720 Anlagen (24,0 %) wurden ausschließlich Ordnungsmängel festgestellt, etwa fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise. Bei 18.052 Anlagen (27,6 %) wurde zusätzlich zu einem technischen Mangel auch ein Ordnungsmangel festgestellt.
Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten Anlagen, die mit Stoffen wie Heizöl, Benzin, flüssigen Chemikalien und großen Mengen an Jauche oder Gülle umgehen, regelmäßig nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. Die Häufigkeit und Art der Prüfung richtet sich unter anderem auch nach dem Standort der Anlage und der Wassergefährdungsklasse (WGK). Die AwSV regelt die Einstufung eines Stoffes in die WGK. Die höchste Klasse ist die Wassergefährdungsklasse 3, darunter fällt zum Beispiel Benzin.
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